Wir beraten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Unsere Beratung nimmt neben den rechtlichen auch Ihre wirtschaftlichen, personellen und sozialen Interessen in den Blick. Wir unterstützen Sie bei Ihren täglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, gleich, ob sie individual- oder kollektivrechtlichen Bezug haben, z.B.:

  • Umfang Ihrer Weisungsbefugnisse
  • Ermahnung
  • Abmahnung
  • Kündigungsvorbereitung und -ausspruch
  • Zeugniserstellung und -prüfung
  • Betriebsratswahlen und -zusammensetzung
  • Mitbestimmungsrechte
  • Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Wir unterstützen oder übernehmen für Sie die Erstellung von Arbeitsverträgen, Betriebsanweisungen und Betriebsvereinbarungen. Aber auch bei der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) oder anderer neuer Standards mit arbeitsrechtlichen Bezügen stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir vertreten Sie bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder mit dem Betriebsrat sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Bei Bedarf bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer alternativen Konfliktlösungsmethode mit den Mitteln der Mediation.

Ansprechpartner in unserer Kanzlei:

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